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Zu Anfang des Monats jährte sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Sonntagsruhe, in welchem die klagenden deutschen Bischöfe interessanterweise recht bekamen und eine konsequentere Befolgung der Ruheregelung erreichten. Dass heute ein deutsches Gericht noch im Sinne der christlichen Tradition urteilt und die Verbindlichkeit des sonntäglichen Ruhens der liberalen selbstverantworteten Zeitgestaltung unserer mittlerweile zum großen Teil nicht mehr christlich gebundenen Bevölkerung entgegen setzt, ist nun wirklich keine Selbstverständlichkeit. Was aber ist damit eigentlich erreicht?