Zu Anfang des Monats jährte sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Sonntagsruhe, in welchem die klagenden deutschen Bischöfe interessanterweise recht bekamen und eine konsequentere Befolgung der Ruheregelung erreichten. Dass heute ein deutsches Gericht noch im Sinne der christlichen Tradition urteilt und die Verbindlichkeit des sonntäglichen Ruhens der liberalen selbstverantworteten Zeitgestaltung unserer mittlerweile zum großen Teil nicht mehr christlich gebundenen Bevölkerung entgegen setzt, ist nun wirklich keine Selbstverständlichkeit. Was aber ist damit eigentlich erreicht?
Die große Aufregung, das kann man nach einem Jahr sagen, ist ausgeblieben. Ob durch immer weiter greifende Sonderregelungen für die meisten Dienstleistungsbranchen mit der Zeit kein Gewöhnungseffekt eintritt der die Regelung in absehbarer Zeit dennoch kippt, bleibt abzuwarten. Auf der anderen Seite ist aber auch keine wirklich positive Wirkung zu verzeichnen. Zwar wurde das Urteil von einzelnen Bischöfen fast schon euphorisch bejubelt, immerhin stellte es einen politischen Sieg dar, der sogar von den Medien wohlwollend kommentiert wurde und das geschieht ja leider nicht oft, ein hörbares Echo scheint es jedoch nicht weiter gefunden zu haben. Wenn man sich den laizistischen Kurs, den die Politik in ganz Europa mehr und mehr einschlägt vor Augen führt tut man wohl sicher nicht schlecht daran, an für Christen vertretbaren Konzepten zu arbeiten, die als Folgemodell zur allgemeinen Sonntagsruhe praktikabel wären.
Ich habe mir diesbezüglich einmal ein paar Gedanken gemacht, die zwar sicher verbesserungsbedürftig sind, aber in eine Richtung zeigen, in die eine staatliche Lösung durchaus gehen könnte.
Gehen wir von etwa 30 Urlaubstagen aus, die ein Betrieb seinen Mitarbeitern einräumt. Rechnen wir der Einfachheit noch 20 Feiertage drauf und bei 52 Wochen noch 100 Tage wochenendsfrei. Im Jahr wären das 150 freie Tage. Damit die zusammenhängenden Arbeitszeiten nicht zu lange sind, muss sich jeder Arbeitnehmer bei Eintritt in eine Firma für einen Wochentag entscheiden, den er frei haben will. Dieser muss ohne Wenn und Aber gewährt werden. Christen könnten sich so den Sonntag, Juden den Samstag, Muslime den Freitag und andere den Tag ihrer Wahl frei nehmen. Des weiteren müssten Betriebe 50 Tage als Feiertage vom Angestellten frei belegen lassen, so dass jeder seine weltlichen oder religiösen Feste feiern kann, wie er sie braucht. Die restlichen Tage unterliegen der Urlaubsregel, die in Absprache mit den Regeln des Betriebes getroffen werden.
Eine derartige Regelung klingt für heutige Verhältnisse wohl noch sehr fremd. Sie würde aber gute Chancen bieten, sich eigenes Kulturgut zu bewahren, indem man bestimmte Festtage frei belegen kann. Zudem würde die Wahlmöglichkeit auch nach außen hin zeigen, wie die tatsächlich gelebten religiösen Prioritäten gesellschaftlich verteilt sind, so dass man genauer sehen könnte, wo man beispielsweise mit einer Neuevangelisation ansetzen kann.