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Beschäftigt man sich mit gesellschaftlichen Themen, stößt man früher oder später auf diesen Satz. In der Regel ist damit ein Appell an Menschen mit Vermögen verbunden, der selten näher ausgeführt wird, oft aber auf die Abgabe desselben hinausläuft.
Oft steht dieser Anspruch wie ein Dogma im Raum und jeder Widerspruch macht verdächtig. Wozu Eigentum aber konkret verpflichtet und ob oder warum das überhaupt so ist, das zu fragen scheint ein Tabu zu sein.
Gehen wir aber zuerst der Frage nach, was Eigentum überhaupt ist. Wenn Menschen nach der Geburt beginnen, eine Beziehung zur Außenwelt aufzubauen, unterscheiden sie sehr früh zwischen dem, was ihnen gehört und anderem. Dinge, die sie sich angeeignet haben, verteidigen sie mit aller Kraft gegen andere und ob sie sich etwas borgen oder ob sie ein Geschenk erhalten haben, erkennen sie beinahe intuitiv.
Entscheidend für die weitere Entwicklung sind vor allem zwei Aspekte: Erst das Verständnis dafür, dass einem etwas persönlich gehört, dass man frei über Gegenstände verfügen darf und die Wegnahme ein Unrecht wäre, also erst das Empfinden einer unlöslichen Bindung, versetzt einen Menschen in die Lage, freiwillig loszulassen. Etwas zu verschenken, Güter mit anderen zu teilen, die einem selbst gehören und wozu man keine Verpflichtung hat, ist ein Opfer aus Freundschaft und Mitgefühl. Man gibt etwas von sich selbst.
Und so kommen wir zum zweiten Aspekt: dem Streben nach Vervollkommnung. Menschen sind in der Lage, Gegenstände als Erweiterung des eigenen Körpers zu begreifen. Wenn wir mit einem Stift schreiben, eine Schaufel benutzen oder komplexe Maschinen wie Kraftfahrzeuge steuern, erweitern wir unsere Sinne und Reaktionen auf diese Gegenstände und binden sie quasi in unseren Körper ein. Wir wachsen mit unserem Werkzeug und wenn es sich dabei um Eigentum handelt, verstärkt das die Effizienz deutlich.
Von dieser Position aus stellt sich die Frage nach der Verpflichtung von Eigentum aus einem ungewohnten Blickwinkel. Wer mit seinem Vermögen handelt, handelt immer als ganze Person, weshalb eine Verpflichtung nicht von außen kommen kann: Sie ist bereits in der Person angelegt, die das Eigentum trägt. Vorschriften zum rechten Gebrauch von Vermögenswerten, Aufforderungen zur Umverteilung oder die Anweisung, konkrete Projekte zu unterstützen, das alles setzt zu spät an. Solche Verpflichtungen können dem Eigentum nicht innewohnen, es sind äußere Forderungen an Menschen mit Eigentum, die ihnen vorschreiben wie sie mit ihren Werten umzugehen haben.
Vielleicht ist es an dieser Stelle sinnvoll, eine ethische Frage anzusprechen: Kann der Besitz von Eigentum aus sich heraus verwerflich sein? Ist das Sammeln, insbesondere in großen Mengen, erlaubt, oder gibt es ein Maß, eine Beschränkung, ab der es kein persönliches Recht auf Besitz mehr geben kann? Ich glaube das nicht. Zum einen dürfte es schwer sein, einen plausiblen Schwellwert zu definieren und vor allem gehört Eigentum wie oben gezeigt zum menschlichen Streben. Geforderte Beschränkungen beziehen sich auch selten auf den Besitz selbst und nur selten auf den Besitzer. Es gibt zwar die Behauptung, Geld verderbe den Charakter, doch inwieweit das zutrifft, ist fraglich. Ebenso könnte es vorhandene Schwächen bloß offenlegen.
Im Grunde ist der reine Besitz weder gut noch schlecht, ethisch klassifizierbar wird erst der Gebrauch. Sammelt ein Mensch im Rahmen seiner legalen Möglichkeiten viel Geld, vielleicht sogar Milliarden oder mehr, dann steht es niemandem zu, das zu verurteilen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Reichtum geerbt, gewonnen, erarbeitet oder anderweitig zugekommen ist, wenn dafür niemand geschädigt wurde.
Der erste Bezug zu ethischen Überlegungen betrifft eher die Art der Gewinnung eines Vermögens, als das Vermögen selbst. Natürlich gibt es zahlreiche Wege, andere auszubeuten, zu betrügen oder anderweitig zu übervorteilen. Kritik, die hier ansetzt, betrifft das Verhalten des Besitzers, nicht den Besitz selbst. Dieser ist natürlich abzugeben, wenn er unehrlich erworben wurde, das ist aber ein anderes Thema. Eine allgemeine Verpflichtung, nur weil man etwas hat, dieses an Bedürftige abzugeben, damit soziale Projekte zu fördern oder Ähnliches, wäre selbst wiederum ein Unrecht, weil es denjenigen, der etwas legal erhalten hat, schädigt. Wer sollte denn auch über den richtigen Einsatz entscheiden dürfen? Und möglicherweise ist eine Investition in Forschung und Wirtschaft letztlich für die Gesellschaft viel sinnvoller als eine reine Umverteilung.
Immer wieder wird auch auf christliche Traditionen verwiesen, wenn man Eigentümer diskreditieren oder zur Abgabe ihrer Besitztümer drängen möchte. Und tatsächlich gibt es eine Tradition des Verzichts, der Hingabe an die Gemeinschaft oder die Bedürftigen. Doch dabei geht es nie um eine Verpflichtung Dritter, sondern viel mehr um eine innere Einsicht, die von der persönlichen Spiritualität und dem Weg abhängt, für den sich ein Christ aufgrund seines Glaubens entschieden hat. Selbst wenn ein Kamel leichter durch ein Nadelöhr gehen mag als ein Reicher, so mag es dennoch Reiche geben, denen das gelingt. Und ob man den Kontext auch hier rein auf die materiellen Güter reduzieren sollte, ist fraglich und ein Bezug auf Charaktereigenschaften mindestens genauso naheliegend.
Ist es darum ein völliger Unsinn, dem Eigentum eine ihm innewohnende Verpflichtung zuzuschreiben? Das kann man so auch nicht sagen. Es gibt in der Tat eine lange christliche Tradition des Verzichts und der Unterstützung, die unsere Kultur tief geprägt hat. Zahlreiche christliche und biblische Vorbilder mahnen zur Nächstenliebe, Heilige und Kirchenlehrer haben immer wieder darauf hingewiesen und gezeigt, wie man seinen Besitz des Himmelreichs wegen aufgibt und damit große Not lindern kann. Allerdings, und das ist ein wichtiger Punkt, dies kann nur freiwillig echte Früchte tragen; es geht immer um den eigenen Verzicht, nie um eine Aufforderung, andere zum Verzicht zu drängen.
Ein gutes Beispiel, was im biblischen Sinne mit einer Verpflichtung des Eigentums gemeint sein könnte, findet sich im Gleichnis von den anvertrauten Talenten (Matthäus 25, 14 -30). Der Verwalter, der das ihm übertragene Gut vergraben und exakt so wie er es erhalten hat, auch wieder zurückgegeben hat, wurde getadelt. Derjenige, der das Geld angelegt und vermehrt hat, wurde gelobt. Das wird heute viel zu selten im Wortsinn verstanden: Wer an Vermögen kommt, darf und soll es sogar vermehren. Alles, was man in dieser Welt an Gaben erhält, ist erst einmal als Ansporn zu verstehen, es zu vermehren, es gewinnbringend einzusetzen und mit ihm neuen Wohlstand, vielleicht sogar Überfluss zu schaffen, denn man darf auch nicht vergessen, dass große Fortschritte nur aufgrund großer Investitionen möglich waren, und die kommen nicht von nichts.
Man darf sich durchaus trauen, Material, das man auf der Erde vorfindet, zu nutzen. Nicht der Gebrauch und die Vermehrung sind problematisch, sondern wie man sich persönlich verhält: Wer Geschenke ablehnt oder gar nicht einsetzt, schafft damit nichts Gutes und wer sie für Schlechtes einsetzt, disqualifiziert sich selbst. Aber es gibt eben auch die Möglichkeit, gerade mit großem Reichtum verantwortungsvoll Großes zu vollbringen. Biblisch gesehen ist man für das, was einem überlassen wurde, Gott gegenüber verantwortlich. Man wird gefragt werden, wie man es eingesetzt hat: Hat man die Gaben vermehrt, hat man sich für eine positive Entfaltung eingesetzt, ist aus dem Vermögen, das man geschaffen hat etwas Wertvolleres entstanden?
Und natürlich ist es besonders wichtig, auf die Nuancen zu achten. Man wird nach dem Einsatz der eigenen Güter gefragt, nicht, ob man die der anderen gut verteilt hat. Auch wird die Option, alles abzugeben und zu verschenken, dem Anspruch nicht gerecht, der mit den Gaben verbunden ist. Letztlich sollten wir uns immer überlegen, wenn uns der Gedanke an die Verpflichtung kommt, die das Eigentum anderer möglicherweise mit sich bringt, dass es nicht unsere Aufgabe ist, für dessen rechten Gebrauch zu sorgen, sondern die des Besitzenden.
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