Falschmeldung der Woche
Im Zuge der ständigen Anpassung unsrer Menschenrechte an die Bedürfnisse der europäischen Mittel- und Oberschicht, steht in einem weiteren Anlauf das „Recht auf freie sexuelle Entfaltung“ auf dem Plan. Derzeit wird in der „EU-Kommission für Sexualität, Verhütung und Abtreibung“ diskutiert, wie man dem neuen Recht durch Verordnungen zu praktischer Relevanz verhelfen könne.
So gehe es nicht an, dass jemand nur weil er keinen passenden Partner findet, auf das Ausleben seiner sexuellen Veranlagung verzichten müsse. Hier sei dringend Abhilfe zu schaffen, indem jeder Staat zu verpflichten sei, in dieser Hinsicht für ausreichend Möglichkeiten zu sorgen. Strittig ist derzeit allerdings die Frage, ob auch Zwangsprostitution ein Mittel zur Erfüllung des neuen Menschenrechtes sein könne.
Einigkeit herrscht hingegen über die Bewertung des katholischen Pflichtzölibates für Priester und Ordensleute. Ein Keuschheitsgelübde stehe dem neuen Menschenrecht grundsätzlich entgegen und sei darum völlig unvereinbar mit dem europäischen Wertekonsens. Man fordere die Geistlichen dringend auf, sich von diesen unmoralischen Fesseln zu lösen!
Innerhalb der Kirche wurde der Vorstoß unterschiedlich aufgenommen. Während rechtspopulistische, ultrakonservative Kreise versuchten, die Vorteile enthaltsamen Lebens in die Diskussion einzubringen, wurde der neue Vorstoß von Gruppierungen wie 4sindKirche sowie einigen Bischöfen ausdrücklich begrüßt. Es sei von unschätzbarem Wert, dass durch die neue Vorgabe nun endlich eine Rechtssicherheit geschaffen sei, in Bezug auf das lästige und längst überfällige Thema „Zölibat und Keuschheit“.