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Wenn wir uns die tagespolitischen Aufreger ansehen, fällt es oft schwer, zu gewichten. Oft sind werden Lappalien medial groß rausgebracht, entweder der Schlagzeile wegen oder weil das Thema einem Redakteur persönlich wichtig ist. Manchmal verbreiten sich Selbstläufer auch über Agenturen und Social-Media-Trends.
So standen die letzten Wochen drei Personen im Zentrum der Aufmerksamkeit, die für sich betrachtet vielleicht nicht gleich von jedem als Kernproblem unserer Gesellschaft identifiziert worden wären, die aber durchaus symbolisch für Veränderungen im politischen Bereich stehen, die man mit gutem Recht als Dammbrüche bezeichnen kann.
Es handelt sich um die beiden Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold, sowie den als Maja T. bekannt gewordenen Aktivisten. Alle drei Personen stehen für einen Wandel im Verständnis von Demokratie, Gewaltentrennung und Rechtstaatlichkeit, so dass man an ihnen, mehr aber noch an der großen Masse ihrer Unterstützer ablesen kann, inwieweit nicht nur kleine Korrekturen an der traditionellen Grundordnung dieses Landes vorgenommen werden, sondern völlig gegenteilige Konzepte aufeinanderprallen.
Frauke Brosius-Gersdorf
Es soll hier nicht auf die einzelnen Positionen oder ihre Reputation eingegangen werden, sondern auf den am stärksten diskutierten Aspekt in Bezug auf ihre Standpunkte. Letztlich wurde die Richterwahl verschoben, da sich Teile der Union mit ihrem Ansatz nicht abfinden wollten, Menschen vor ihrer Geburt die Menschenwürde noch nicht in vollem Maß zuzugestehen.
Hier findet seit Generationen ein Kulturkampf statt, der immer wieder aufbricht und nur notdürftig gesetzlich gekittet wird. So gilt bei der aktuellen Regelung die klassisch christliche Definition einer vollständigen Menschenwürde von Zeugung an, wobei aus praktischen Erwägung unter bestimmten Umständen auf eine Strafverfolgung bei einer Abtreibung verzichtet wird. Natürlich ist das für jene, die die Würde des Menschen von Funktionen oder Entwicklungsstufen abhängig machen, keine befriedigende Lösung, weshalb immer wieder zum Aufweichen oder Abschaffen der aktuellen Praxis gedrängt wird.
Es ist also keine kleine Fußnote oder persönliche Auslegung geltenden Rechts, worüber wir angesichts eines Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht diskutieren, sondern über grundsätzlich konkurrierende Definitionen des Menschen, seiner Würde und der gesellschaftlichen Implikationen. Ist die Würde des Menschen unantastbar? Haben wir kein Verfügungsrecht, keine Definitionshoheit über Rahmenbedingungen, auch nicht zeitlich, oder gibt es abgestufte Formen von Würde in Abhängigkeit von gesellschaftlichem Nutzen oder persönlicher Entwicklung?
Über diese Frage muss diskutiert werden, so etwas darf man nicht schleichend durch die Hintertüre ändern und wenn eine Partei hier die bisher geltende Position vertritt, ist das keine skurrile und gestrige Außenseiterposition einiger weniger Sektierer, sondern es trifft den Kern unseres Menschen- und somit auch Gesellschaftsverständnisses. Hier werden Weichen gestellt und jeder Versuch, etwas einzuschleifen oder andere aufgrund ihrer Position zu diffamieren, ist ein Angriff auf die Grundordnung der Demokratie. Das sollte uns bewusst sein und Frau Brosius-Gersdorf steht nun wie keine Zweite für genau diesen Konflikt.
Ann-Katrin Kaufhold
Steht Frau Brosius-Gersdorf für eine philosophische Weichenstellung, so wird es mit Frau Kaufhold konkret. Demokratische Entscheidungswege gehen ihr in Bezug auf drängende Probleme zu langsam. So hat sie sicher einen Punkt, wenn sie feststellt, dass man heute nicht nur über Wahlen den Mehrheitswillen in der Bevölkerung ermitteln kann, doch birgt der Schluss, dass man Umsetzungen dann auch ohne Abstimmungen durchführen kann, auch in der heute gängigen Praxis, nicht wenige Probleme.
Zum einen gibt es unterschiedliche Erhebungsarten und auch konkurrierende Institutionen, die solche Dienste anbieten können. Eine Manipulation ist hier nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern eher wahrscheinlich. Schon heute ist es offensichtlich so, dass man trotz eindeutigem Wählervotum andere Wege einschlagen kann, würde die Befragung wegfallen, wäre auch der letzte Anschein demokratischer Entscheidungsprozesse dahin.
In dieselbe Kerbe trifft der Vorschlag, Richter (für deren Position sie sich bewirbt) könnten unbürokratisch und effektiv Vorgaben machen, die dann grundsätzlich einzuhalten wären. Ein Urteil quasi als Gesetz oder Verordnung. Hier käme der Rechtsprechung eine ganz neue Bedeutung zu, die natürlich weit jenseits eines Konzepts der Gewaltentrennung angesiedelt ist.
Natürlich sind Entscheidungsprozesse in einer Diktatur schneller, effektiver und unbürokratischer – es fehlt halt die Kontrolle. Wer solche Vorschläge in den Raum stellt, zeugt von einer Agenda gegen die Demokratie selbst. Statt Rechtsstaatlichkeit gibt es dann eine Richterkaste, die (vorerst vielleicht nur bei ausgewählten dringenden Themen) auf dem „kurzen Dienstweg“ weitreichende Entscheidungen trifft und niemandem mehr Rechenschaft schuldig wäre.
Dass eine demokratische Partei so jemanden für das höchste Richteramt vorschlägt, zeugt von einem gravierenden Defizit im gesamten Umfeld dieser Partei und dass so jemand keine Zweidrittelmehrheit erhält, wäre in einer funktionierenden Demokratie eine Selbstverständlichkeit. Wenn eine Institution wie ein Verfassungsschutz in einer modernen Gesellschaft eine Berechtigung hat, dann müsste er angesichts derartiger Vorschläge eines Kandidaten für das Richteramt, nicht nur am Bundesverfassungsgericht, hellhörig werden.
Maja T.
Schicken sich die beiden genannten Personen an, mit ihren neuen Gesellschaftsbildern die höchsten Staatsämter zu besetzen, so liegt der Fall bei Maja T. etwas anders. Hier ist ein politischer Aktivist im Ausland inhaftiert worden, den man aufgrund der Gewalt, mit der er seine Gegner bekämpft, einen Terroristen nennen müsste.
Das wäre für sich kein besonderer Fall, Gewalttäter werden überall auf der Welt festgesetzt und vor Gericht gestellt, doch hier liegt die Besonderheit nicht in der Person des Täters, sondern in seinen Fürsprechern. Politiker aus Regierung und von den Grünen haben sich aktiv für ihn eingesetzt und sie unterstützen eine öffentliche Kampagnen gegen seine Festnahme und Haftbedingungen.
Hier sympathisieren sich gewählte Staatsdiener, sogar in Regierungsverantwortung, mit einem gewaltbereiten Terroristen! Das ist in dieser Schärfe neu und zeigt einen Wandel im politischen Kampf, indem mittlerweile jedes Mittel erlaubt ist, wenn es von der richtigen Ideologie gestützt ist. Auch hier scheint eine Trennung der Gewalten, gar ein staatliches Gewaltmonopol, keine Rolle mehr zu spielen. Der Staat bedient sich, wo es ihm genehm ist, den Schlägern auf der Straße.
Während also die beiden Kandidaten für das höchste Richteramt den ideologischen Unterbau für eine neue, nicht mehr demokratische und auch nicht mehr am christlichen Wertefundament orientierte Gesellschaft verfestigen, findet auf der anderen Seite bereits offene Unterstützung für Gewalttäter statt, die sich zwar außerhalb der Exekutive befinden, aber das Wohlwollen der Machthaber besitzen.
Gemeinsam also bilden diese drei umstrittenen Personen ein optimales Bild für den Zustand Deutschlands, 2025.
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